RA Thomas Rabinowitsch - Bürogemeinschaft Flöter & Rabinowitsch
Beschreibung:
Ich bin seit 2003 als Rechtsanwalt tätig.
Ab dem Jahr 2005 stellte ich im Rahmen der Bearbeitung von Mandaten die hohe Fehlerquote der Leistungsbescheide nach dem SGB II (Hartz IV) fest.
Seitdem hat sich meine Tätigkeit in diesen Bereich verlagert. Dabei habe ich auch festgestellt, dass die Mandanten teilweise bei einigen Gerichten Schwierigkeiten mit der Erteilung von Beratungshilfescheinen hatten. Daher unterstütze ich Sie auch bei der Beantragung von Beratungshilfe. Die Anträge werden von mir bei den Gerichten eingereicht.
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass Bezieher von Leistungen nach dem SGB II in der Regel Anspruch auf Beratungshilfe (aussergerichtliche Tätigkeit des Anwalts) bzw. Prozesskostenhilfe (gerichtliche Tätigkeit des Anwalts) haben.
Die Prüfung von Hartz IV Bescheiden ist stets sinnvoll, da ich eine sehr hohe Fehlerquote festgestellt habe. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um einen Leistungsbescheid, einen Sanktionsbescheid oder einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid handelt. Dies gilt erst recht für Bescheide, mit denen die Unterkunftskosten begrenzt/gekürzt werden.
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Rabinowitsch
Rechtsanwalt Thomas Rabinowitsch
Anschrift: Bahnhofstraße 9, 17438 Wolgast
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Mail: RAK-Rabinowitsch@t-online.de
Rechtsanwalt Rabinowitsch ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Rechtsanwalt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
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Tel.0385/5119600
Fax 0385/51196099
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Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwalt Rabinowitsch unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf, Geltungsbereich: Europaweit
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern (gemäß § 73 II Nr. 3 i.V.m. § 73 V BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 BRAO)im Internet zu finden unter www.brak.de.
Es gelten die nachfolgend aufgeführten Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA Berufsordnung der Rechtsanwälte
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Diese und andere berufsrechtliche Vorschriften finden Sie unter: www.brak.de Rubrik "Berufsrecht"
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