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RA Thomas Rabinowitsch - Bürogemeinschaft Flöter & Rabinowitsch

RA Thomas Rabinowitsch

Anwält*in | Mecklenburg-Vorpommern

Bahnhofstraße 9
17438 Wolgast

Kontakt:

03836/603761

03836/603762

Beschreibung:

Ich bin seit 2003 als Rechtsanwalt tätig.
Ab dem Jahr 2005 stellte ich im Rahmen der Bearbeitung von Mandaten die hohe Fehlerquote der Leistungsbescheide nach dem SGB II (Hartz IV) fest.
Seitdem hat sich meine Tätigkeit in diesen Bereich verlagert. Dabei habe ich auch festgestellt, dass die Mandanten teilweise bei einigen Gerichten Schwierigkeiten mit der Erteilung von Beratungshilfescheinen hatten. Daher unterstütze ich Sie auch bei der Beantragung von Beratungshilfe. Die Anträge werden von mir bei den Gerichten eingereicht.
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass Bezieher von Leistungen nach dem SGB II in der Regel Anspruch auf Beratungshilfe (aussergerichtliche Tätigkeit des Anwalts) bzw. Prozesskostenhilfe (gerichtliche Tätigkeit des Anwalts) haben.
Die Prüfung von Hartz IV Bescheiden ist stets sinnvoll, da ich eine sehr hohe Fehlerquote festgestellt habe. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um einen Leistungsbescheid, einen Sanktionsbescheid oder einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid handelt. Dies gilt erst recht für Bescheide, mit denen die Unterkunftskosten begrenzt/gekürzt werden.

Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Thomas Rabinowitsch

Rechtsanwalt Thomas Rabinowitsch

Anschrift: Bahnhofstraße 9, 17438 Wolgast

Telefon: 03836/603761
Fax: 03836/603762
Mail: RAK-Rabinowitsch@t-online.de

Rechtsanwalt Rabinowitsch ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Rechtsanwalt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Arsenalstraße 9, 19053 Schwerin
Tel.0385/5119600
Fax 0385/51196099
www.rak-mv.de

Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwalt Rabinowitsch unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf, Geltungsbereich: Europaweit

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern (gemäß § 73 II Nr. 3 i.V.m. § 73 V BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 BRAO)im Internet zu finden unter www.brak.de.

Es gelten die nachfolgend aufgeführten Gebühren- und Berufsordnungen:

BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA Berufsordnung der Rechtsanwälte
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Diese und andere berufsrechtliche Vorschriften finden Sie unter: www.brak.de Rubrik "Berufsrecht"

Für die Richtigkeit und Aktualität der Daten dieser Seiten übernimmt Rechtsanwalt Rabinowitsch keine Gewähr und Haftung.

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