RA Susanne Ziegler - Rechtsanwaltskanzlei Susanne Ziegler
RA Susanne Ziegler
Kontakt:
0231 / 20 655 400
0231 / 20 655 409
Fachanwalt / Fachanwältin für:
Sozialrecht
Beschreibung:
Wir beraten und vertreten Sie im Sozialrecht. Dies umfasst alle Fragen der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, soziale Entschädigung oder Versorgung, soziale Förderung, soziale Hilfen und Grundsicherung.
Es passiert nicht selten, dass Behörden falsche Ratschläge erteilen oder unvollständige Auskünfte erteilen. Oder Sie werden zwischen Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit / JobAgentur, Rentenversicherung und anderen Behörden hin und her geschickt. Doch Vorsicht – es gibt Fristen und Mitwirkungspflichten, die Sie nicht versäumen sollten.
Ist ein Antrag erst mal abgelehnt, gilt es schnell zu handeln. Sie haben grundsätzlich nur einen Monat Zeit Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen.
Wir helfen Ihnen das Beamtendeutsch zu verstehen und Ihre Rechte zu wahren. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber den Behörden, den Krankenkassen, Rentenversicherungen durch – beraten und vertreten Sie individuell.
Zudem helfen wir Ihnen auch gerne bei Problemen im Versicherungsrecht, Arbeitsrecht oder aus dem Bereich des Vertragsrechts.
Rechtsanwältin Susanne Ziegler
zugleich Fachanwältin für Sozialrecht
Königswall 42
44137 Dortmund
Telefon: 0231 / 69 69 99 26
Fax: 0231 /69 69 99 27
Email: ziegler@rechtratsteuern.de oder mail@kanzlei-ziegler-dortmund.de
Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 02381 / 98 50 00
Fax: 02381 / 98 50 50
E-Mail: info@rak-hamm.de
Frau Dr. Renate Jäger ist zur Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin bestellt. Die unabhängige Schlichtungsstelle wird auf Antrag zur Vermittlung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 15.000,- € zwischen Rechtsanwalt und Mandant tätig. Alternativ kann in geeigneten Fällen auch die Aufsichtsbehörde, die Rechtsanwaltskammer Hamm, vermitteln. Das Schlichtungsverfahren durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm wird eingeleitet, nachdem ein Antrag auf Durchführung der Schlichtung formell gestellt und versichert wurde, dass die nach § 3 II c-f der Schlichtungsordnung der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgeführten Unzulässigkeitsgründe nicht vorliegen.
Berufsbezeichnung Rechtsanwältin:
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin wurde in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund bundesdeutscher Rechtsvorschriften nach Bestehen der zwei juristischen Staatsprüfungen zuerkannt.
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).
Die aktuellen Gesetzestexte sind abrufbar unter:
http://www.juris.de oder http://www.brak.de
Ust.-IdNr.: DE 225003577
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Riethorst 2
30659 Hannover
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.