Bürgerladen e.V. Insolvenz- und Schuldnerberatung
Arbeitsschwerpunkte:
- Allgemeine Sozial- und Existenzsicherungsberatung
Beschreibung:
Der Verein BÜRGERLADEN e.V. Insolvenz- und Schuldnerberatung ist ein eingetragener, und als gemeinnütziger annerkanter Verein der von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt wird.
Der BÜRGERLADEN e.V. Unterhält seit 1998 eine Beratungsstelle, welche jeden überschuldeten Bürger u. Bürgerinnen berät und unterstützt.
Zu unseren satzungsgemäßen Aufgaben gehören;
Sozialhilfe-Informationen
Schuldnerberatung
Verbraucherinsolvenzberatung
Schuldenpräventionen / für jugendliche Menschen
Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratung;
Die Beratung des Verein BÜRGERLADEN e.V. Insolvenz- und Schuldnerberatung für jeden Bürger und Bürgerinnen ist vertraulich und kostenlos.
Es stehen juristische, sozialarbeiterische und Bankkaufmännische Fachkräfte für die Beratung zur Verfügung.
Jeder interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich zu den Sprechzeiten jederzeit mit Voranmeldung persönlich beraten lassen.
Beratung über Vollstreckungsschutz-Möglichkeiten, z.B. bei laufenden Lohnpfändungen.
Die Zivilprozessordnung (ZPO) enthält alle für Pfändungen maßgeblichen Vorschriften, also auch, wieviel jedem Schuldner bei einer Lohnpfändung "übrig" bleiben muss (die genannten Beträge sind jeweils Nettobeträge, also nach Abzug von Steuern, Sozialversicherung und unpfändbaren Lohnbestandteilen). Unpfändbar sind bei monatlicher Auszahlung des Lohns (§ 850 c ZPO).
Die Berücksichtigung dieser Regeln bei einer Lohnpfändung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dieser haftet als "Drittschuldner" nach beiden Seiten und muss bei falscher Berechnung zu viel gepfändeten Lohn (nochmals) an den Arbeitnehmer auszahlen bzw. zu wenig gepfändete Beträge dem Gläubiger nachzahlen, ohne sie dem Arbeitnehmer abziehen zu können.
Wir bitten Sie, Schuldenunterlagen zu den Gespräch mitzubringen. Auch telefonisch bekommen Sie infos... (keine Rechtsberatung)
Wenn Sie weitere Fragen zu bestimmten Themen haben (z.B. Lohnpfändungen, Eidesstattliche Versicherung oder Gerichtsvollzieher ) finden Sie hier Informationen.