ABS e.V. - Vereinstreffpunkt u. Schulungsgebäude Ämterbegleitung & Organisation von Reha-Aufenthalten für neurologisch Erkrankte
Beschreibung:
gemäß der Ottawa Charta haben alle Bürger
- unabhängig von Alter, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, gesellschaftlichem u. Vermögensstand oder politischer Weltanschauung
- das Recht auf medizinisch / therapeutische Vorsorgemaßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit dienen, bzw. vor weiterem gesundheitlichen Schaden bewahren.
(vom Volksmund als KUR bezeichnet)
Viele einkommensschwache Alte, Kranke u. Behinderte kennen diese Variante des Gesundheitssystems aber kaum, und die zuständigen Kranken- [Gesundheits-]Kassen rücken höchst unfreiwillig mit Informationen heraus.
Oftmals hören wir auch von Alten die etwas massiver vorgehen wollten, dass ihre Anträge von der Krankenkasse negativ beschieden wurden, oder sie einfach unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt wurden.
Sie seien zu alt, zu krank oder vom - an Demenz erkrankten Angehörigen - zu sehr beansprucht, um „konzentriert“ an einer gesundheitlichen Vorsorgemaßnahme teilzunehmen.
Wer einmal solch einen „demütigenden“ Bescheid in den Händen gehalten oder zu Hören bekommen hat, kann sich sicher gut vorstellen, was im alten Menschen in diesem Moment vorgeht.
„AUSGEDIENT / ABGESCHRIEBEN“
Wenn zusätzlich noch Abhängigkeit von der Grundsicherung besteht,
wird es dem Betroffenen jetzt kaum noch in den Sinn kommen, als letzte Instanz die „Sozial-Kostenträger des SGB XII“ um Unterstützung zu bitten.
Der berühmte „Gang nach Canossa“ könnte dagegen ein Spaziergang gewesen sein.
Hier wollen wir zur Seite stehen und unterstützen
– Nur zu – Rufen Sie an – Das Recht ist auf Seiten des Bürgers !